Nennwertaktie

Nennwertaktie
Nennwertakti|e,
 
Summenakti|e, Aktie, die auf einen bestimmten Geldbetrag (Nennwert) lautet und einen Teilbetrag des Grundkapitals der AG darstellt. In Deutschland sind gemäß § 6 Aktiengesetz nur Nennwertaktien zulässig. Die Nennwertaktie steht im Gegensatz zur nennwertlosen Aktie (Quotenaktie), die v. a. in den angelsächsischen Ländern üblich ist. Die nennwertlose Aktie lautet auf keinen bestimmten Betrag, sondern auf einen Bruchteil des Grundkapitals.

Universal-Lexikon. 2012.

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